B. Rainer: Wider das Vergessen und für das Seelenheil

Cover
Titel
Wider das Vergessen und für das Seelenheil. Memoria und Totengedenken im Mittelalter


Herausgeber
Rainer, Berndt
Reihe
Erudiri sapientia 9
Erschienen
Münster 2013: Aschendorff Verlag
Anzahl Seiten
382 S.
Preis
URL
von
Alois Steiner

Die Worte Jesu: «Tuet dies zu meinem Gedächtnis» als Abschied (Lk 22,19) und die Einsetzung des Altarssakraments werden in den folgenden Jahrhunderten bis heute den Christen sehr präsent sein. Mit diesem Worten hat sich Jesus von Nazareth von seinen Aposteln verabschiedet. Seither obliegt es der Christenheit, die Geschichte des Heils in der Person Jesu in jeder Generation zu vergegenwärtigen (Rainer Berndt SJ).

Die Ergebnisse, die auf einer internationalen und interdisziplinären Tagung des Hugo von Sankt-Viktor-Instituts vom 27. bis 29. März 2008 im Erbacher Hof in Zusammenarbeit mit der Akademie des Bistums Mainz präsentiert wurden, sind im vorliegenden Band enthalten. Wir wählen einige Aspekte dieser Forschungen aus und präsentieren sie den Lesern.

Jürgen Bärsch schildert die Entstehung des Gedenktages Allerseelen unter dem reformerischen Anspruch Clunys. Die Mönche des Klosters Cluny begannen seit dem ersten Viertel des 11. Jahrhunderts an das Hochfest Allerheiligen den Gedenktag Allerseelen anzuhängen. Diese Tat Clunys hat die Jahrhunderte überdauert. Bis in unsere Gegenwart wird sie von der ganzen lateinischen Kirche am 2. November begangen. Papst Urban II. bezeichnete 1097 das Monasterium von Cluny als «Licht der Welt». Der Gründer Clunys, Wilhelm III. von Aquitanien, verzichtete auf jegliche Einflussnahme auf seine Gründung und ermöglichte damit eine ganz vom geistlich-liturgischen Leben getragene Erneuerung des Mönchtums. Daneben entwickel-te sich ein spezielles Kirchenbewusstsein Clunys. Die «Cluniacensis ecclesia» sah sich als eine heilige Communitas mit Cluny als caput und die davon abhängigen Abteien und Priorate als membra. Mitten in den politischen und sozialen Wirren der Jahrtausendwende wollte Cluny das sichtbare Abbild der überirdischen, Himmel und Erde verbindenden Communio Sanctorum darstellen. Da man das Ende der Welt zu verspüren glaubte, war die «cura animarum» eine drängende Sorge der Cluniazenser: ihre Gemeinschaft wollte ein Ort sündenfreier, ganz vom himmlischen Lobpreis und irdischer Fürbitte geprägten Lebens sein.

Monica Seifert beschäftigt sich mit dem Lorscher Nekrologium. Im Früh- und Hochmittelalter gehörte das Kloster Lorsch zu den bedeutendsten und einflussreichsten Abteien des Reiches. Mit seinen Besitzungen, die sich von der Nordsee bis zu den Schweizer Alpen erstreckten, verfügte es über einen beachtlichen Grundbesitz. Etwa in der Mitte des 16. Jahrhunderts ging das Kloster durch die Reformation ein. Heute zeugen nur noch die Torhalle und ein kleiner erhaltener Teil der damali-gen Klosterkirche von der vergangenen Grösse der Abtei. Anfänglich lebten Benediktiner in Lorsch. Um 1200 ging die benediktinische Tradition zu Ende. Dann folgte für eine kurze Zeit eine zisterziensische Tradition. Ab 1248 lebten Prämonstratenser in Lorsch. Über die frühe Ge-schichte der Abtei berichtet der Lorscher Codex bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Über die spätere Zeit gibt das Nekrologium Auskunft. Die meisten Herrscher des Reiches bis zu Friedrich I. Barbarossa sind zu ihren Todestagen im Nekrologium vermerkt.

Im Lorscher Nekrologium sind nicht nur die Namen von verstorbenen Konventsangehörigen Verbrüderten und Wohltätern aufgenommen, sondern auch ein Grossteil der geleisteten Schenkungen vermerkt. Durch die Übertragung von materiellen Gütern in Form von Stiftungen strebten vor allem Laien aus Sorge um das eigene Seelenheil und das Schicksal der Seele nach dem Tode die Aufnahme in das liturgische Gedenken einer geistlichen Ge-meinschaft an. Die Aufnahme von Personen in ein Nekrologium geschah aus dem Bedürfnis heraus, die verstorbenen Angehörigen, Stifter und Wohltäter einer Gemeinschaft im Rahmen der täglichen Liturgie in die gottesdienstliche Feier miteinzuschliessen. Nekrologien wurden nicht angelegt, um die Erinnerung an einen Menschen wachzuhalten, sondern seine Seele im Jenseits durch das Gebet vor den Folgen seiner Fehler im Diesseits zu bewahren. Massgeblich für die Anlage der Handschrift waren sicherlich der historische Aspekt und ein gesteigertes Dokumentationsbedürfnis. Die hohe Dichte von Einträgen der Grundschicht im Nekrologium lässt die Stärke des Traditionsbewusstseins erkennen, das zum Zeitpunkt der Anlagen der nekrologführenden Gemeinschaft lebendig war.

Andrzej Redziminski präsentiert dem Leser Nekrologe und Totengedächtnis in polnischen Domkapiteln, während Klaus Militzer das Totengedenken in den Statuten der Kölner Bruderschaften erläutert. Nikolas Jaspert richtet seinen Blick auf den Orden vom Heiligen Grab, der immer im Schatten des berühmteren Templerordens stand. Nach dem Verlust de hl. Landes 1291 zog sich der Orden nach Perugia in Italien zurück. Die Kanoniker des Peruginer Hauses verstanden sich auch während des 14. und 15. Jahrhunderts nach wie vor als Kathedralkapitel Jerusalems. Erst die Aufhebungsbulle von 1489 brachte das italienische Mutterhaus und damit auch den Orden als eine zentralisierte gesamtkirchliche Institution zu einem Ende. In diesem Orden gab es ein intensives Toten-gedenken. Aus der Liturgie des Ordens vom Hl. Grab entstand im Westen die Heiliggrabverehrung.

Arnold Angenendt schildert in einem längeren Aufsatz die Hilfe für das Fortleben im Jenseits durch die liturgische Memoria. In der Antike oblag die Totensorge zunächst der jeweiligen Familie, später der Gemeinde, also der geistlichen Gemeinschaft der Brüder und Schwestern in Christus: Der Totenkult wurde damit gemeindeöffentlich. Statt der antik-paganen Totenspeisung am Grab erfolgte eine Armenspeisung und zusätzlich eine Eucharistiefeier, bei der speziell der Verstorbenen gedacht wurde.

Die beiden Unterstützungsweisen für die Toten, wie sie vor Augustinus bereits üblich geworden waren und von ihm dann theologisch bestätigt wurden, sollten fortan dominant bleiben: sowohl Almosen wie Gebete und Messfeiern. Eine weitere Vorstufe war die Rezitation der Verstorbenen. In diesem Trend entwickelte sich die Schenkung von Ländereien an die Kirche, die bald zur grossen Landeigentümerin wurde. Zur Zeit Gregors des Grossen (†604) war die römische Kirche die grösste Landbesitzerin Italiens, aber zugleich auch der grösste soziale Dienstleister.

Mit der Zeit entwickelte sich durch die Hilfe für die Armen Seelen ein eigentliches Geschäft für die Kirche. Angenendt präsentiert als Beispiel die testamentarische Stiftung der Essener Äbtissin Theophanou aus ottonischsalischer Zeit. Diese Praxis wurde vor der Wende des 11./12. Jahrhunderts stark kritisiert. Landbesitz wurde zum Inbegriff der Verruchtheit. Im 13. Jahrhundert erreichte die Armutsbewegung in der Kirche einen Höhepunkt in Franz von Assisi.

Diese paar Bemerkungen zum Totengedenken im Mittelalter zeigen das enorme Interesse der Gläubigen an der Verbundenheit mit den Verstorben, die zu Fehlhaltungen führen konnte. Hervorragend ist die eindrückliche Biographie zu diesem Thema.

Zitierweise:
Alois Steiner: Rezension zu: Wider das Vergessen und für das Seelenheil. Memoria und Totengedenken im Mittelalter, herausgegeben von Rainer Berndt SJ. (= Erudiri sapientia 9), Münster, Aschendorff Verlag, 2013. Zuerst erschienen in: Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte, Vol. 109, 2015, S. 390-391.

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