M. Gallati: Vormundschaft in der Stadt Bern, 1920–1950

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Titel
Entmündigt. Vormundschaft in der Stadt Bern, 1920–1950


Autor(en)
Gallati, Mischa
Erschienen
Zürich 2015: Chronos Verlag
Anzahl Seiten
240 S.
Preis
€ 35,00
URL
Rezensiert für die Historische Bildungsforschung Online bei H-Soz-Kult von:
Mirjam Janett, Departement Geschichte, Universität Basel

Fürsorgerische Praktiken wie die Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen1, aber auch Zwangssterilisationen2 erfuhren in jüngster Zeit in der Schweiz eine längst überfällige Beachtung. So ist auf politischer Ebene insbesondere auf den 2013 eingesetzten „Runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen“ und die 2014 lancierte „Wiedergutmachungsinitiative für Opfer von Fremdplatzierungen und fürsorgerischen Zwangsmassnahmen“ zu verweisen.3 Auch in der Wissenschaft ist ein steigendes Interesse vorhanden, wie dies die zahlreichen Publikationen der letzten Jahre belegen. In engem Zusammenhang mit solchen Praktiken steht die Vormundschaft, der bei Erwachsenen zwingend die Entmündigung, genauer der Verlust der Handlungsfähigkeit vorauszugehen hat.

Seit dem 19. Jahrhundert beschäftigten sich hauptsächlich rechtshistorische Studien mit der Entstehung der Vormundschaft. Sozialhistorische Arbeiten setzten mit dem Fokus auf die Kinder- und Jugendfürsorge erst Mitte der 1980er-Jahre in Deutschland ein. In der Schweiz thematisieren neuere Publikationen neben Aufarbeitungsberichten zu fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen vermehrt das „Verdingkinderwesen“4. Ein Forschungsdesiderat, zumindest für den schweizerischen Kontext, bleiben Studien zur Vormundschaft über Erwachsene. Neben einigen in den 1990er-Jahren entstandenen unpublizierten Abschlussarbeiten geht Brigitta Bernet 2008 auf die Entmündigung Erwachsener im psychiatrischen Kontext ein.5 Weitere Forschungsergebnisse zu Fragen der Eugenik liefert das Nationale Forschungsprogramm 51 ("Integration und Ausschluss"), in dem Gallati zeitweilig mitgewirkt hat. Die Projektresultate zeigen über den kantonalen Rahmen hinaus auf, dass die Vormundschaft den Fürsorgebehörden als „flexibel und situativ handelnde Regulationsmacht“ (S. 12) diente. Obwohl durchaus harte eugenische Mittel eingesetzt wurden, bildeten sie keine Legitimationsgrundlage für konkrete fürsorgerische Maßnahmen. Vielmehr sei eine „Amalgamierung pädagogischer, psychiatrischer und eugenischer Argumentationen“ (ebd.) festzustellen. Forschungslücken sind vor allem in Studien zur Genese und Wandel der Vormundschaft als Rechtsinstitut und Machtinstrument auszumachen. Auch über den Raum Zürich hinausgehende Regionalstudien über die Behördenpraxis fehlen fast gänzlich.

Hier knüpft die vorliegende Dissertation an, indem sie unter einer praxeologischen Perspektive die Vormundschaft über Erwachsene in der Stadt Bern von 1920–1950 in den Blick nimmt. Vormundschaft definiert Gallati als dynamisches „machtvoll gegliedertes Beziehungefüge“ (S. 13), das als asymmetrisches „Macht- und Herrschaftsverhältnis“ (S. 32) auf eine Verhaltensänderung der Entmündigten abzielt. Er setzt auf eine konsequente Historisierung des Phänomens Vormundschaft und analysiert deren „Mikrophysik“ (S. 13), die durch Handlungen „hervorgebracht […], diese gleichzeitig konstituiert und figuriert“ (S.14). Publizierte Verwaltungsschriften und Verwaltungsakten wie Protokolle der Vormundschaftskommission, Vormundschaftsberichte, Akten der Fürsorgedirektion, aber auch Personendossiers der sozialen Fürsorge bilden die Quellengrundlage der Arbeit.

Neben einer Einleitung ist die Dissertation in vier analytische Kapitel und vier davon unabhängige Fallgeschichten gegliedert. Gallati betont den „konstruierten wie konstruierenden Charakter“ (S. 19) der Fallgeschichten, weshalb er nicht von Biografien sprechen will. Kapitel 2 widmet sich der Ausdifferenzierung der modernen Vormundschaft im 20. Jahrhundert. Anstatt „Vorläufer zu suchen, zu finden und zu feiern“6 und das Vormundschaftsregime durch Entwicklungslinien in der Vergangenheit zu begründen wie auch zu legitimieren, unternimmt Gallati eine genealogische Analyse der Berner Rechtsquellen seit dem 13. Jahrhundert sowie der diesbezüglichen rechts- und sozialhistorischen Literatur. Im 20. Jahrhundert wandelte sich das Verständnis von Vormundschaft markant. Gerieten vorher Personen mit Vermögen ins Visier der Vormundschaftsbehörden, avancierten mit dem Inkrafttreten des ZGBs 1912 nun vermögenslose Personen zur neuen Zielgruppe, die einer präventiven Logik folgend, einem bürgerlich geprägten Normalitätsparadigma angepasst werden sollte.7 Das dritte Kapitel geht auf die institutionellen Rahmenbedingungen in der Stadt Bern ein. Die Institutionalisierung und Professionalisierung der Vormundschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert ist eng mit der Kinder- und Jugendfürsorge verbunden, der Gallati eine katalysierende Wirkung für die gesamte Fürsorge zuschreibt. Das institutionelle Setting, das sich aus unterschiedlichsten Akteuren, wie staatlichen Behörden, semiprofessionellen Milizorganen und Privatpersonen zusammensetzt, folgte einer stark patriarchal strukturierten Logik. Obwohl Frauen durchaus partizipierten, wurde im Endeffekt die „Zementierung traditioneller geschlechtsspezifischer Leitbilder“ (S. 130) bis weit in die Nachkriegszeit fortgeschrieben, indem Frauen hauptsächlich ausführende, Männern strukturschaffende Tätigkeiten übertragen wurden. Die beiden letzten Kapitel befassen sich mit der „Mechanik des Beziehungsgefüges Vormundschaft“ (S. 215). In Kapitel 4 kommen statistische Daten zum Tragen, um den Vollzug vormundschaftlicher Maßnahmen, deren Begründungen und Regulierungen zu untersuchen. Die Praxis der modernen Vormundschaft gilt als Phänomen des 20. Jahrhunderts, das sich vom „Normalisierungsinstitut zur Vorsorgeinstitution“ (S.170) wandelte mit einer Aktzentverschiebung von der Kinder- und Jugendfürsorge zur Altersfürsorge. Das letzte Kapitel behandelt sowohl Handlungslogiken als auch Handlungsmöglichkeiten Entmündigter. Dabei macht Gallati drei Handlungsmodi aus: „Dissens, Verschwinden und Mimikry“ (S. 216). Durch die Betrachtung der Handlungsfelder wird aufgezeigt, wie Macht- und Herrschaftsverhältnisse im „Handeln auf Handlungen“ (ebd.) produziert und reproduziert werden.

Gallati gelangt zum Schluss, dass die Vormundschaft im 20. Jahrhundert zum Instrument einer biopolitischen Normalisierung wurde, die diskursiv eine gesellschaftliche Integration als deviant bezeichneter Menschen intendierte. Faktisch jedoch potenzierte sie normativ-stigmatisierende Zuschreibungen, was in einer zunehmenden Marginalisierung der Betroffenen mündete. Ohne die innerinstitutionelle Perspektive zu totalisieren, betont Gallati die „Konstitutions- und Stabilisierungsbedingungen des Selbst in Interaktionsrelationen“ (S. 215).

Um seine Fragestellung zu beantworten, bringt Gallati verschiedene poststrukturalistische Theorieansätze zu Machtverhältnissen, Handlungsmöglichkeiten und -restriktionen in Anschlag. Im fundierten Umgang mit der Theorie liegt sodann zweifelsfrei eine Stärke der Dissertation. Beispielsweise, wenn mit Bezugnahme auf Bruno Latour aufgezeigt wird, wie auch nichthumanen Entitäten eine Akteurrolle zukommt und – um nur eine zu nennen – „die Akte selbst […] zur Handlungsträgerin wird“ (S. 42). Dennoch vermag Gallati die Erklärungserwartungen nicht vollständig einzulösen. Obwohl er sich dezidiert für eine „positive Konzeption der Machtmechanismen“8 ausspricht und die performative Dimension vormundschaftlichen Handelns betont, scheint die Dissertation teilweise einer „top-down“ Perspektive verhaftet zu bleiben. Spezifische Subjektivierungsprozesse bleiben in der Folge unscharf. Auch die isoliert stehenden Fallgeschichten lassen die Frage aufkommen, ob den Betroffenen damit, wie von Gallati bezweckt, ein Stück jener Handlungsmächtigkeit zurückgegeben wird, die ihnen durch Behördenhandeln nur allzu oft genommen wurde – oder ob damit nicht in der Vergangenheit getätigte Zuschreibungen trotz „Dekomposition und Rekomposition“ (S. 19) der Verwaltungsakten einmal mehr verstärkt werden. Gerade die Befragung Betroffener (sofern möglich) hätte einen interessanten Kontrapunkt zu dem sich auf Verwaltungsakten beschränkenden Quellenmaterial ergeben.

Die aufgeführten Kritikpunkte vermögen den Wert von Gallatis Dissertation jedoch nicht wesentlich zu schmälern, sondern sind vielmehr als Anknüpfungspunkte für weiterführende Studien zu verstehen. Die empfehlenswerte Dissertation schließt nicht nur eine wichtige Forschungslücke zur Vormundschaft über Erwachsene, sondern bietet darüber hinaus eine fundierte Auseinandersetzung mit Fragen zu Macht- und Herrschaftsverhältnissen in „modernen“, demokratisch verfassten sozialstaatlichen Regimes, die über den kommunalen Rahmen hinausgeht.

Anmerkungen:
1 So zum Beispiel der Aufarbeitungsbericht für den Kanton Luzern: Markus Furrer / Martina Akermann / Sabine Jenzer, Bericht Kinderheime im Kanton Luzern. Im Zeitraum von 1930 bis 1970, Luzern 2012. Ebenso: Marco Leuenberger u.a., «Die Behörde beschliesst.»- Zum Wohle des Kindes? Fremdplatzierte Kinder im Kanton Bern 1912–1978, Bern 2011.
2 Vgl. Roswitha Dubach, Verhütungspolitik. Sterilisation im Spannungsfeld von Psychiatrie, Gesellschaft und individuellen Interessen in Zürich (1890–1970), Zürich 2013.
3 Siehe: Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, <http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/de/runder_tisch.html>(12.07.2015) und Wiedergutmachungsinitiative, http://www.wiedergutmachung.ch/de/initiative> (12.07.2015).
4 Einen umfassenden Einblick in den aktuellen Forschungsstand liefert: Martin Lengwiler (Hrsg.) u.a., Bestandesaufnahme der bestehenden Forschungsprojekte in Sachen Verding- und Heimkinder, Basel 2013.
5 Brigitta Bernet, «Der bürgerliche Tod»: Entmündigungsangst, Psychiatriekritik und die Krise des liberalen Subjektentwurfs um 1900, in: Marietta Meier u.a., Zwang zur Ordnung. Psychiatrie im Kanton Zürich, 1870–1970, Zürich 2007, S. 117–153.
6 Georges Canguilhem, Wissenschaftsgeschichte und Epistemologie. Gesammelte Aufsätze, Frankfurt am Main 1979, S. 34.
7 Mit dem Präventionsdiskurs im 20. Jahrhundert mit Fokus auf die Gesundheitspolitik befasst sich: Jeannette Madarász / Martin Lengwiler (Hrsg.), Das präventive Selbst. Eine Kulturgeschichte moderner Gesundheitspolitik, Bielefeld 2010.
8 Michel Foucault, Die Anormalen. Vorlesungen am Collège de France, 3. Auflage, Frankfurt am Main 2013, S. 146 (1. Aufl. 2007).

Redaktion
Veröffentlicht am
05.10.2015
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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit der Historischen Bildungsforschung Online. (Redaktionelle Betreuung: Philipp Eigenmann, Michael Geiss und Elija Horn). https://bildungsgeschichte.de/
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